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Allgemeinen Bedingungen e-chopper

 
 
 
 
 
 

Mietvereinbarung E-Chopper

Artikel 1.
Der Mieter erhält den E-Chopper in einem einwandfreien Zustand. Scheldesafari übergibt den E- Chopper in einem einwandfreien Zustand.

Artikel 2.
Das Fahren eines E-Choppers ist nur gestattet für Personen ab 18 Jahren, die 1 Jahre im Besitz eines gültigen Mofa-Führerscheins oder Führerscheins B sind. Sie müssen diesen vorzeigen können, wenn Sie danach gefragt werden. Der Fahrer hatte in den letzten 5 Jahren kein Fahrverbot erhalten.

Artikel 3.
Das Ausleihen eines E-Choppers erfolgt gänzlich auf eigene Gefahr. Die E-Chopper sind haftpflichtversichert. Der Mieter ist haftbar für Schaden als Folge eines Diebstahls und alle anderen Schäden, die an dem geliehenen E-Chopper entstanden sind oder zugefügt wurden, ungeachtet ob die Schuld durch den Mieter oder durch Dritte entstanden ist. Der Mieter trägt die hieraus entstehenden Kosten für Reparatur sowie die Kosten für den Ersatz, worunter auch den von beschädigten Teilen. Die Kosten sind spätestens bis zum vereinbarten Datum bar oder per EC-Karte an Scheldesafari zu bezahlen.

Artikel 4.
Der E-Chopper darf nicht durch Dritte gefahren werden. Sollte dieses dennoch der Fall sein, ist der Mieter verantwortlich für den Schaden bei einem eventuellen Unfall.

Artikel 5.
Während der Aktivität sind Sie ein Verkehrsteilnehmer und müssen sich an die geltenden Verkehrsregeln für einen E-Roller/ Mofa/ Fahrrad halten. Ab dem 1. Januar 2023 ist das Tragen eines zugelassenen Helms auf einem E-Chopper Pflicht. Bußgelder und/oder Strafzettel, die durch eventuelle Verkehrsverstösse während der Mietzeit entstehen, gehen immer auf Rechnung des Mieters. Strafzettel gehen zu Lasten des Fahrer des Fahrzeuges.

Artikel 6.
Scheldesafari ist berechtigt, bei vermeintlichem Missbrauch den E-Chopper unverzüglich zurück zu nehmen. Unter Missbrauch/ missbräuchlichem Verhalten versteht sich auf jeden Fall auch:

  • auf- und abfahren der Bordsteinkanten
  • mit dem E-Chopper während des Fahrens gegen einander an zu fahren
  • das Fahren des E-Choppers unter dem Einfluss von Alkohol und/oder anderen Betäubungsmitteln.
  • keinen Helm tragen, wenn Sie mit dem E-Chopper fahren

Artikel 7.
Um Schaden durch Dritte zu vermeiden und Diebstahl zu verhindern, müssen Sie den E-Chopper immer in Sichtweite parken.

Artikel 8.
Das Ausleihen eines E-Choppers erfolgt gänzlich auf eigene Gefahr. Scheldesafari ist nicht haftbar für entstandenen Schaden an Gegenständen, Mietern und/oder Dritten während der Mietzeit. Dieses gilt ebenfalls für Schäden an Kleidung durch Regen, Matsch und/oder anderen Schmutz.
 
Artikel 9.
Wird die maximale Mietzeit überschritten, wird ein zusätzlicher Betrag von €7,50 pro E-Chopper pro Viertelstunde in Rechnung gestellt. Wenn Sie frühzeitig zurück sind, bleibt der gesamte Mietpreis bestehen.

 

 

Name:                                                                                                                Unterschrift für Einverständnis: _________________

 
Datum: ____________________________________________